Ab einem Hörverlust von 20% kann ein Anspruch auf eine Hörsystemversorgung bestehen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel ca. 700 Euro pro Hörsystem. Dazu kommen noch ein Ohrpassstück sowie eine Pauschale für Reparaturen für die nächsten sechs Jahre. Insgesamt erhalten Sie bei einer beidohrigen Hörsystemversorgung ca. 1700 Euro Zuschuss der gesetzlichen Krankenkassen (zzgl. der gesetzlichen Zuzahlung von 10 Euro pro Seite). Alle 6 Jahre zahlen die gesetzlichen Krankenkassen diesen Zuschuss für neue Hörsysteme.
Die privaten Krankenkassen zahlen in der Regel 1500 Euro pro Hörgerät. Bei einer beidohrigen Hörsystemversorgung sind das 3000 Euro Zuschuss der privaten Krankenkassen. Man kann diesen Zuschuss alle 5 Jahre neu erhalten.
Wenn Sie zusätzlichen Komfort, besondere Ästhetik oder eine Konnektivität wünschen, können Sie dies mit einem privaten Eigenanteil erwerben.
Wenn eine Hörsystemversorgung notwendig ist, erhalten Sie bei Ihrem HNO-Arzt eine Hörsystemverordnung (Muster 15). Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei uns. Wir kümmern uns um alles Weitere, auch die Abrechnung mit den Krankenkassen. Wir haben Verträge mit allen gesetzlichen Krankenkassen.
Für gutes Hören müssen beide Ohren perfekt zusammenarbeiten. Dafür sind zwei Hörsysteme notwendig. Auch für das Richtungshören, d.h. für die Lokalisation einer Schallquelle sind zwei Hörsysteme unerlässlich. In Einzelfällen kann es sein, dass man einen nur einseitigen Hörverlust hat, zum Beispiel bei einem Hörsturz. Dann kann auch ein Hörgerät ausreichen.
Hörverluste treten meistens ab dem 50. Lebensjahr auf. Nicht jeder ist davon betroffen, aber spätestens ab dann sollten Sie Ihr Gehör alle 1-2 Jahre von uns prüfen lassen. Dieser Test ist für Sie kostenlos. Falls Sie schon davor das Gefühl haben, das Sie nicht gut hören können, zögern Sie nicht und vereinbaren Sie gerne einen Termin zum Hörtest mit uns.